15.11.1996 Stützpunkt: Bevensen blockt Landkreis

Gerätehaus Römstedt:

Der Feuerschutzausschuss der Samtgemeinde hat sich ein Bild über den baulich schlechten Zustand des Gebäudes gemacht. (Vorne links Ortsbrandmeister Bernd Lüders) Für die Einrichtung einer Stützpunktwehr müsste dort neu gebaut werden.

kl Bad Bevensen. 32 Ortsfeuerwehren mit Schwerpunkt in Bad Bevensen und Stützpunkten in Altenmdedingen und Himbergen gibt es in der Samtgemeinde. Damit müsste der Brandschutz doch bestens gesichert sein. Das jedenfalls meinen Bevenser Politik und Verwaltung.
Der Landkreis Uelzen sieht's anders. Er forderte die Samtgemeinde per ultimativer Verfügung und zur Freude der betreffenden Brandschützer auf, die Wehren in Barum und Römstedt als weitere Stützpunkte auszustaffieren.
Starker Tobak. Und eine teure Sache. Denn für größere Gerätehäuser und verbesserten Fuhrpark müsste die Samtgemeinde rund 1,4 Millionen Mark investieren.
"Nicht mit uns", sagten sich die Verantwortlichen. Sie hatten siet Jahren hartnäckig an einem einmütig gefasten Ratsbeschluss vom August 1989 fest, keine weiteren Stützpunkte mehr einzurichten.
Denn: Barum und Römstedt seien als Ortswehr mit verbesserter Ausstattung völlig ausreichend bestückt. Und die hohe Zahl der Bevenser Wehren garantiere in Notfällen eine schnelle Versorgung und Unterstützung.
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat jetzt einen Meilenstein in dem zähen Streit gesetzt, den Landkreis entschieden zurückgepfiffen und dessen Stützpunktwehr-Verfügung einkassiert. Denn, so urteilt der Vorsitzende Richter des 13. Senats, Dr. Eckhart Dembowski, diese kommunalaufsichtliche Weisung "ist rechtswidrig".
Begründung: Solange noch um andere Lösungen gerungen werde, könne der Kreis die Samtgemeinde nicht zum Befehlsempfänger degradieren. Die Verfügung sei ein rechtswidriger Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht.
1:0 für die Samtgemeinde. Doch das Spiel ist noch nicht aus. Zwar ist die Verfügung vom Tisch, doch die Streitfrage bleibt: Ist die Samtgemeinde im Recht, wenn sie sich weigert zwei weitere Stützpunkte aufzurüsten?
Uelzens Kreisbrandmeister Hans-Jürgen Hildebrandt beruft sich auf ein Gutachten seines Vorgängers Fritz Thiele: Das fordert besagte Stützpunkte in Barum und Römstedt.
Mit einem Gegengutachten, in dem dann sogar von zu vielen Ortswehren die Rede ist und keine Notwendigkeit für weitere Stützpunkte gesehen wird, scheiterte die Samtgemeinde in erster Instanz. Das Verwaltungsgericht bestätigte die kommunlaufsichtliche Weisung mit dem Hinweis auf die gesetzliche Mindeststärkeverordnung und nicht gestellte Ausnahmeanträge.
Dagegen zog die Samtgemeinde vors OVG. Und sie gab auch in der Sache nicht auf, reichte nachträglich Ausnahmeanträge für Römstedt und Barum ein.
Die lehnte der Landkreis erwartungsgemäß ab, Bevensens Verwaltung klagte neu beim Verwaltungsgericht. Dort ist das Verfahren anhängig.
OVG-Richter Dr. Eckart Dembowski, der die von der unteren Instanz zunächst bestätigte Landkreis-Verfügung nun kippte: "Das ist Kernspaltung." Das Verwaltungsgericht habe aus einem Streit zwei Fronten gebildet. Denn es muss nun ja noch klären, ob in Bevensen wegen der atypisch hohen Zahl eng benachbarter Wehren der Brandschutz per Ausnahmeregelung auch mit nur zwei Stützpunkten gewährleistet ist oder nicht.
Problem: Die Mindeststärke-Verordnung spricht davon, dass die Feuerwehrstruktur "in der Regel" so und so zu formen sei. Eine rechtlich luftleere Formulierung, die die Samtgemeinde zu ihren Gunsten auslegt. Diese unpräzise Verordnung, so vermutete Dr. Dembowski denn auch, habe wohl kein Jurist, sondern ein uniformierter "Laie" formuliert.
Ob die Samtgemeinde nach der gekippten Stützpunktwehrverfügung gegen den Landkreis nun auch in der Sache um die Einrichtung weiterer Stützpunktwehren als Sieger vom Platz geht, das steht also weiterhin in den Sternen und wird wohl erst der Prozess um die Ausnahme-Anträge beantworten. Gespannt warten auch andere Samtgemeinden auf den Spruch.
Hans Köhler, Bevensens stellvertretender Verwaltungschef, ist jedenfalls guter Dinge: "WIr sehen dem optimistisch entgegen."
AZ-Bericht 15.11.1996

 
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