25.09.1996 Gerichtsstreit um Stützpunktwehren

Feuerwehrhaus in Barum:

Zur Einrichtung einer Stützpunktwehr wären kostenträchtige Baumaßnahmen notwendig. Foto: ulv

nc Lüneburg. Die Samtgemeinde Bevensen hat Ärger mit dem Landkreis Uelzen. Zwei Ortswehren soll sie zu besser gerüsteten Stützpunktwehren ausbauen, um den Brandschutz zu verbessern. Teure Sache. Die politischen Gremien haben's abgelehnt. Der Kreis konterte mit einer Anordnung der Kommunalaufsicht, die Samtgemeinde reichte Klage ein. Jetzt musste sich das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg mit der Auseinandersetzung befassen.
Zur Samtgemeinde gehören die Mitgliedsgemeinden Stadt Bad Bevensen, Altenmedingen, Barum, Emmendorf, Himbergen, Jelmstorf, Römstedt und Weste. Zusammengefasst wurden unter dem Dach dieser 42 kleine, vor der Gebiets- und Verwaltungsreform selbstständige Gemeinden. Von daher gibt es noch 32 Ortsfeuerwehren, eine Menge.
Auf je fünf soll, so verlangt es das Gesetz, eine Stützpunktwehr kommen, im Fall Bevensen also sechs. Im zuge einer Ausnahmeregelung darf es eine weniger sein. Mit reduzierter Zahl an Ortsfeuerwehren könnten die Forderung weiter gedrückt werden. Doch die Wehren anzutasten, sei politisch nicht durchsetzbar, sagte Hans Köhler, Bevenser Vize-Verwaltungschef, vor Gericht.
Die Stadt Bad Bevensen, einwohnerstärkste Gemeinde, ist Sitz der Schwerpunktwehr, die etwa auch über eine Drehleiter verfügt. Stützpunktwehren sind in ALtenmedingen und Himbergen angesiedelt. Das reicht, findet die Samtgemeinde - der Brandschutz sei gewährleistet, zumal die ländlich strukturierten Gemeinden alle relativ dicht um Bad Bevensen herum lägen, Unterstützung so jederzeit schnell zur Stelle sei.
Der Kreis sieht's anders, unterstützt vom Kreisbrandmeister, wie der derzeitige Amtsinhaber Hans-Jürgen Hildbrandt jetzt im Verfahren noch einmal bestätigte. Die kommunalaufsichtige Weisung sagt, dass in Römstedt und Barum Stützpunktwehren einzurichten sind.
"Wenn wir Tanklöschfahrzeuge anschaffen, wie der Kreis sich das vorstellt, und die nötigen Baumaßnahmen hinzunehmen, kommen wir auf zwei Millionen Mark Kosten." Hans Köhler machte deutlich, weshalb sich die Samtgemeinde sträubt.
Sie wehrt sich mit einem Gutachten, das für zwei zusätzliche Stützpunktwehren keine Notwendigkeit sieht, scheiterte allerdings in erster Distanz. Das Verwaltungsgericht verwies auf die gesetzliche mindeststärke-Verordnung. Danach sei die Kreis-Verfügung gerechtfertigt. Zudem wurde moniert, dass die Samtgemeinde keinen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung gestellt habe. Das holte sie nach, der Kreis lehnte ab, eine Klage dagegen liegt nun beim Verwaltungsgericht.
"Kernspaltung" nannte das Dr. Eckart Dembowski, Vorsitzender Richter des 13. OVG-Senats:" Das Verwaltungsgericht hat aus einem Streit zwei gemacht, in denen es um dieselbe Sache geht." Und wie Dr. Ernst Ludwig Nell, Anwalt der Samtgemeinde, hält Dr. Dembowski die Mindeststärke-Verordnung für unpräzise. Die habe vermutlich kein Jurist formuliert, sondern ein Feuerwehrmann.
Die Stützpunktwehr-Verfügung kippte der Senat. "Solange noch um andere Lösungen gestritten wird, kann der Kreis die Samtgemeinde Bevensen nicht quasi zum Befehlsempfänger degradieren", erklärte Dr. Eckart Debrowski, "dass ist ein Angriff in das Selbstverwaltungsrecht." Was der Erfolg für die Bevenser Wehr wert ist, wird sich wohl erst im Prozess um den Ausnahme-Antrag zeigen.
AZ-Bericht 25.09.1996

 
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