Zuständig für die Ausstattung der frewilligen Feuerwehren sind die Gemeinden. Sie sind als Träger der Feuerwehren für Fahrzeugneuanschaffungen, Gerätehausbau und Ausbildung zuständig.
Letzte Änderung am Dienstag, 15. Mai 2012 um 17:57:06 Uhr.
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