Grundsätze für Feuerwehrleute |
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Um zum Feuerwehrmnn befördert zu werden, muss man die Truppmannausbildung erfolgreich beenden. Sie ist in zwei Teile gegliedert. Den ersten Teil soll man schnell nach Eintritt in die Wehr absolvieren. Schwerpunkte dieser Ausbildung sind das niedersächsische Feuerwehrwesen, Brennen und Löschen, Fahrzeug und Gerät, Verhalten bei Gefahr und Unfallversicherung. Danach werden diese Ausbildungsinhalte ein Jahr lang in der Ortswehr geschult. |
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Pflichten und Rechte
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Wenn der Truppmann Teil I und das Ausbildungsjahr erfolgreich beendet wurde, geht es zum zweiten Teil der Truppmannausbildung (Umfang 80 Stunden auf Ebene der Ortswehr). Danach hat man die Voraussetzung zur Beförderung zum Feuerwehrmann, die dann bei der nächsten passenden Gelegenheit vom Ortsbrandmeister durchgeführt wird. |
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