Niedersächsische Leistungswettbewerbe ab 1988

1988 wurden vom Land Niedersachsen neue und vor allem einheitliche Wettbewerbe für ganz Niedersachsen eingeführt.
Diese Leistungswettbewerbe haben das Ziel, das Einsatzverhalten entsprechend der Feuerwehrdienstvorschrift 3 "Einheiten im Löscheinsatz" zu festigen.

Alle zwei Jahre werden die besten Feuerwehren Niedersachsens in diesem Leistungswettbewerb ermittelt. Es gibt zwei Wertungsklassen (Löschgruppenfahrzeuge LF und Tragkraftspritzenfahrzeuge TS). Alle Teilnehmergruppen, die in einer der Wertungsklassen am Landesentscheid teilnehmen wollen, müssen sich erst erfolgreich über die Ausscheidungswettbewerbe dazu qualifizieren.



Die Qualifikation zu den niedersächsischen Landeswettbewerben erfolgt stufenweise über die Ausscheidungswettbewerbe:


Jede Ortswehr in Niedersachsen beginnt die Qualifikation auf der untersten Ebene, der Ebene der Gemeinde- beziehungsweise Stadtentscheide. Hier tritt man gegen die Ortswehren der Nachbarschaft an. Je nach Schlüsselung der einzelnen Gemeinden beziehungsweise Städte qualifizieren sich die besseren zur nächsten Ebene.
Auf die Gemeindeentscheide folgt der Kreisentscheid. Hier kommen die besten Wehren des Kreises zusammen. Die Qualifikationsplätze auf Kreisebene zur nächsten Ebene sind meistens begrenzter als auf der Ebene zuvor. In den meisten Kreisen liegt die Anzahl der Startplätze für die Regionalebene zwischen 2 und 5 Plätzen je Wertungsgruppe. (In manchen Kreisen qualifiziert man sich nach dem Gemeindeentscheid zunächst nur zum Abschnittsentscheid. Dies ist eine Zwischenqualifikationstufe.)
Auf den Kreisentscheid folgt der Regionalentscheid. Für die Leistungswettbewerbe ist Niedersachen in vier Regionen eingeteilt - Diese sind Lüneburg, Hannover, Braunschweig und Weser/Ems. Alle zwei Jahre werden zur Qualifikation für den Landesentscheid je Region ein Vorentscheid durchgeführt.
Auf den Regionalentscheid folgt der Landesentscheid. Dieser wird mit dem Regionalenstscheid im Wechsel alle zwei Jahre ausgerichtet. Hier werden die besten Feuerwehren aus Niedersachsen ermittelt.


Das Innenministerium hat für die herausragende Teilnahme auf Ebene der Kreis-, Regional- und Landeswettbewerbe eine Leistungsspange gestiftet. Gemäß RdErl. d. MI. v. 22.08.2000 wird diese Leistungsspange seit 2000 in drei Stufen verliehen:


Auf Landesebene erhalten die besten 20% beider Wertungsgruppen, sofern Sie die Mindestpunktzahl erreicht haben, das recht zum Tragen der Leistungsspange in der Stufe "GOLD". Derzeit (Stand 2011) liegt die Mindestpunktzahl bei 390 Punkten.


Auf Regionalebene wird die Leistungsspange in "SILBER" verliehen. Für die Verleihung gelten die gleichen Maßstäbe wie bei der Leistungsspange Stufe "GOLD"


Auf Kreisebene wird die Leistungsspange in der Stufe "BRONZE" verliehen. Auch hier gilt die 20%-Regelung mit Mindestpunktzahl.



Der Wettbewerb als Szenario

Der Leistungswettbewerb ist ein Übungsszenario für eine Löschgruppe (Gruppenführer mit Maschinisten, Melder, Angriffstrupp, Wassertrupp und Schlauchtrupp). Der Wassertrupp muss, nachdem er mit dem Schlauchtrupp die Wasserentnahmestelle hergerichtet hat, ein Feuer im Dachgeschoss über ein Flachdach löschen. Das Flachdach wird durch einen Turm dargestellt. Wasserentnahmestelle ist ein offenes Gewässer. Damit das Feuer sich nicht auf ein Nachbargebäude ausbreiten kann, wird es vom Angriffstrupp, der zuvor die B-Leitung vom Fahrzeug bis zum Verteiler verlegt hat, abgeriegelt. Nachdem der Schlauchtrupp das 1. Rohr für den Wassertrupp vom Turm bis zum Verteiler verlegt hat, sichert er das Nachbargebäude. Alle drei Trupps simulieren das Löschen des Feuers durch Abspritzen eines Kanisters. Die Übung muss innerhalb von 10 Minuten bewältigt werden und beinhaltet auch den Abbau bis zur Abfahrbereitschaft des Feuerwehrfahrzeuges.

Während der Übung werden einzelne Elemente besonders gewertet. Neben drei einzelnen Benotungen für den Gesamteindruck der Gruppe während der ganzen Übung (Auftreten und Verhalten), den Pflegezustandes von Fahrzeug, Ausrüstung und Gerät (einschl. persönlicher Ausrüstung) und das Auftreten der Gruppenführerin / des Gruppenführers, werden einzelne Passagen gestoppt. Diese Zeittakte muss man so schnell wie möglich bewältigen. Jede Gruppe startet mit 500 Punkten. Davon werden die drei Benotungen, die Zeittakte und eventuelle Fehler, die über einen Fehlerkatalog ermittelt werden, abgezogen. Was am Ende übrig bleibt ist die erreichte Punktzahl. Wer am meisten Punkte hat gewinnt.

Mittlerweile gibt es vier Zeittakte. Der 1. Zeittakt ist der Kuppelzeittakt, der das Kuppeln von vier Saugschläuchen mit Beleinung und Ankuppeln an der Pumpe beinhaltet. Der 2. Zeittakt beinhaltet das Setzen des Verteilers einschließlich des Verlegens der Schläuche vom Fahrzeug bis zum Verteiler. Der dritte Zeittakt wurde erst 2004 eingeführt und beinhaltet die Verlegung des B-Rohres vom Verteiler bis zum Abspritzen des Kanisters. Der letzte Zeittakt, der 4. Zeittakt, beinhaltet die Verlegung des 2. Rohres, ebenfalls bis zum Abspritzen des entsprechenden Kanisters.


Wettbewerbsbestimmungen

Die Leistungswettbewerbe werden regelmäßig überarbeitet. Die neueste Auflage ist aus 2012. Es ist die 7. Auflage.

Auf der Website der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz steht Sie im Downloadbereich bereit. (Hier geht es zum Download)


Sonderprüfungen

Nachdem man den Wettbewerb beendet hat, müssen Gruppenführer, Maschinist, Melder und Angrifftrupp noch Sonderprüfungen absolvieren. Hier können auch Fehler gemacht werden, die dann die Punktzahl weiter mindern:


Gruppenführerfragen
Maschinistenfragen
Melderfragen
Sonderprüfungen Angriffstrupp


7. überarbeitete Auflage - Bestimmungen 2012

Einführung des vereinfachten Losentscheid: Mit dieser Neuauflage werden nur noch die Trupps zugelost. Wer Truppführer bzw. Truppmann ist, entscheidet der jeweilige Trupp selbst. (Vgl. Bestimmungen 7. Aufl. Nr. 4.2.1.)
Verschiebung Gesamtzeitmessung: Die Zeitnahme beginnt nach dem Übermitteln der Einsatzbefehle direkt am Fahrzeug. Ausschlaggebend ist das Wort „fertig!“ vom Gruppenführerbefehl „Zum Einsatz fertig!“. Die Zeitnahme endet wie gewohnt mit der Abmeldung der Gruppe bei der Bahnleitung. (Vgl. Bestimmungen 7. Aufl. Nr. 3.1.5.)
Gesamtzeitunterschreitung: Bisher achteten die Gruppen bloß darauf die zulässige Gesamtzeit von 10 Minuten nicht zu überschreiten. Geschah dies, gab es für jede angefangene 10 Sekunden einen Minuspunkt. Ab sofort werden die Gruppen versuchen, ihre Übung so schnell wie möglich zu beenden. Bei Zeitunterschreitungen gibt es ab der Auflage 7 je angefangene 10 Sekunden unter der Gesamtzeit einem Pluspunkt. (Vgl. Bestimmungen 7. Aufl. Nr. 7.6)

6. überarbeitete Auflage - Bestimmungen aus 2008

Die Zeittaktnummerierung drei und vier wird getauscht.
Die Bewertungen für die "Gruppe" und bei "Rücknahme des Geräts" wird zu einer Note zusammen gefasst
Die Menschrettung vom Turm entfällt und der Angrifftrupp muss ab sofort den 2. Zeittakt übernehmen. Zum 2. Zeittakt gehört neuerdings auch das Setzen des Verteilers.
Die Gesamtzeit wird auf 10 Minuten reduziert.

5. überarbeitete Auflage - Bestimmungen aus 2003

Der Verkehrsunfall wird aus dem Übungsszenario gestrichen.
Ein 4. Zeittakt wird eingeführt. Der Angrifftrupp verlegt das B-Rohr zur Abriegelung ab sofort auf Zeit.
Der Angrifftrupp muss eine Person vom Flachdach retten.

4. überarbeitete Auflage - Bestimmungen aus 1996

Ein dritter Zeittakt wird eingeführt. Das Kuppeln der A-Säuger.
Die Nummerierung ändert sich dadurch wie folgt:. 1. ZT wird zum 2. ZT, der 2. ZT wird zum 3. ZT und der neue ZT wird 1. ZT.

3. überarbeitete Auflage - Bestimmungen aus 1992


2. überarbeitete Auflage - Bestimmungen aus 1990


1. überarbeitete Auflage - Bestimmungen aus 1988



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